Artikel 1: Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen, Lieferungen und Rechnungen der CHEERGY BV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht mit Sitz in Zeedijk-Knokke 645 Box 5/71 (Register der Rechtspersonen (RPR) Gent – Abteilung Brügge) und der Unternehmensnummer 1015.720.256 (im Folgenden „CHEERGY“ genannt), einschließlich aller Bestellungen, die vom Kunden aufgegeben werden.
1.2 Der Auftrag oder die Bestellung des Kunden oder die Annahme des von CHEERGY unterbreiteten Angebots gilt als Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHEERGY. Spezifische Bestimmungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgelegt wurden. CHEERGY akzeptiert die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgelegt wurde.
1.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen einer Bestimmung im Angebot/der Bestellung/der Vereinbarung und einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Bestimmung im Angebot/der Bestellung/der Vereinbarung, jedoch nur für den Teil, der ausdrücklich von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht.
1.4 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass sich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Zukunft ändern können, sodass für jede Bestellung der Kunde als gelesen, akzeptiert und genehmigt gilt, was zu diesem Zeitpunkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist.
Artikel 2: Angebote/Bestellungen
2.1 In allen Fällen gilt die Vereinbarung zwischen dem Kunden und CHEERGY als abgeschlossen am Sitz von CHEERGY. Es wird unter keinen Umständen ein Fernabsatzvertrag im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsrechtskodex zwischen CHEERGY und dem Kunden begründet.
2.2 Alle Sonderangebote und/oder Angebote sind jederzeit unverbindlich und nicht für CHEERGY bindend, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Bestellungen, die von einem Vertreter von CHEERGY aufgenommen werden, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung eines autorisierten Vertreters von CHEERGY endgültig.
2.3 Für alle Bestellungen und es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen CHEERGY und dem Kunden vereinbart, erfolgt die Zahlung nach folgendem Zahlungsplan: 30% Anzahlung bei Bestellbestätigung und 70% vor Versand und nach Annahme der Waren durch den Kunden.
2.4 Die in der Bestätigung des Angebots/der Bestellung angegebenen Preise, Rabatte und Bedingungen werden in der im Angebot/der Bestellung angegebenen Währung ausgedrückt und verstehen sich zuzüglich MwSt., Liefer- und Transportkosten sowie anderer Steuern und Kosten, die vom Kunden zu zahlen sind. Alle Erhöhungen des MwSt.-Satzes oder anderer Steuern jeglicher Art zwischen dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch CHEERGY und dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden gehen zu Lasten des Kunden. CHEERGY kann jederzeit Vorauszahlungen verlangen. Wird die Vorauszahlung vom Kunden nicht geleistet, ist CHEERGY nicht verpflichtet, die bestellten Waren zu liefern.
2.5 Die in der Bestätigung des Angebots angegebenen Preise dienen ausschließlich zur Orientierung, unter der Voraussetzung, dass die Ausführung der Bestellung zu den Preisen, Rabatten und Bedingungen erfolgt, die am Tag der Lieferung gelten. CHEERGY behält sich das Recht vor, die in der Bestätigung des Angebots angegebenen Preise jederzeit zu ändern, falls sich die Preise, Rabatte und Bedingungen nach Bestätigung des Angebots ändern, beispielsweise im Falle von starken Währungsschwankungen, erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen usw.
2.6 Änderungen jeglicher Art an der ursprünglich von CHEERGY akzeptierten Bestellung, die vom Kunden schriftlich oder mündlich vorgenommen oder beantragt werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und verlängern den Liefertermin.
2.7 Unter keinen Umständen ist CHEERGY verpflichtet, die bestellten Waren des Kunden über den Liefertermin hinaus zu lagern. Möchte der Kunde, dass CHEERGY die Waren des Kunden lagert, muss der Kunde CHEERGY schriftlich benachrichtigen. In diesem Fall erfolgt die Lagerung auf Risiko des Kunden, der CHEERGY hiermit ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dieser Lagerung (einschließlich Verlust oder Beschädigung) freistellt, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens CHEERGY.
Artikel 3: Lieferung und Liefertermine
3.1 In allen Fällen gelten die vom Kunden bestellten Waren als verkauft, geliefert und ab Werk angenommen (letzte anwendbare Incoterms). Die Waren reisen daher jederzeit auf Risiko des Kunden, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt. Bei frachtfreier Lieferung trägt CHEERGY nur die Transportkosten bis zur vom Kunden angegebenen Adresse.
3.2 Alle Liefertermine werden von CHEERGY nur zur Information angegeben und sind für CHEERGY unverbindlich. Eine Verzögerung bei der Lieferung berechtigt nicht zur Auflösung oder Beendigung der Vereinbarung zu Lasten und auf Kosten von CHEERGY, noch berechtigt sie den Kunden zu irgendwelchen Entschädigungen, es sei denn, die Frist wurde absichtlich nicht eingehalten oder die Verzögerung ist das Ergebnis grober Fahrlässigkeit seitens CHEERGY.
3.3 Bestellungen, die der Kunde aufgegeben und die von CHEERGY akzeptiert wurden, müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeholt werden. Erfolgt die Abholung der Waren nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, ist CHEERGY berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise von Gesetzes wegen und ohne Vorankündigung zu kündigen, zu Lasten und auf Kosten des Kunden. In diesem Fall kann CHEERGY nach eigenem Ermessen entweder (i) dem Kunden eine pauschale Entschädigung in Höhe der jeweiligen Bestellung in Rechnung stellen oder (ii) den Kunden zur Annahme der Lieferung zwingen.
Artikel 4: Garantie
4.1 Fotografien, Darstellungen, Spezifikationen und Informationen, die auf der Website von CHEERGY, in Katalogen, Broschüren, Preislisten und anderen kommerziellen Dokumenten zu finden sind, gelten nicht als verbindlich für CHEERGY. In allen Fällen unterliegen die gelieferten Waren bestimmten Toleranzen. Der Kunde erkennt an, dass Toleranzen auftreten können und CHEERGY unter keinen Umständen für Schäden haftet oder die Vereinbarung aufgelöst oder gekündigt wird zu Lasten und auf Kosten von CHEERGY, wenn diese Toleranzen auftreten, es sei denn, diese Toleranz betrifft die Funktionsweise der gelieferten Waren.
4.2 Mängel, die durch Unfälle, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch (durch den Kunden oder Dritte) verursacht wurden, sind nicht durch irgendeine Garantie abgedeckt. Die Garantie entfällt auch, wenn der Kunde und/oder Dritte Änderungen an den gelieferten Waren vorgenommen oder Arbeiten daran ausgeführt haben.
Artikel 5: Mängel und Reklamationen
5.1 Alle Reklamationen im Zusammenhang mit der Nichtübereinstimmung von Lieferungen und Rechnungen müssen CHEERGY innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung der Waren oder dem Datum, an dem die Rechnung versendet wurde, erreichen. Die Reklamation muss per Einschreiben erfolgen, es sei denn, es wird die in Artikel 5.3 genannte Situation beschrieben.
5.2 Reklamationen im Zusammenhang mit dem Inhalt, dem Zustand und den Mengen sowie der Übereinstimmung der bestellten Waren müssen auf dem Lieferschein (sofern zutreffend) und mindestens zum Zeitpunkt der Lieferung/Abnahme gemacht werden, wenn sie sichtbare Mängel betreffen und der Kunde diese Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise feststellen kann. Wenn der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend ist, muss der Kunde seine Einwände CHEERGY innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung per Einschreiben mitteilen.
5.3 Reklamationen im Zusammenhang mit der Nichtübereinstimmung der Lieferung, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht festgestellt werden konnten, müssen CHEERGY innerhalb eines Monats nach Entdeckung des entsprechenden Mangels per Einschreiben mit Angabe der spezifischen Gründe mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln übernimmt CHEERGY nur die Haftung, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war und der Mangel innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung sichtbar wurde.
5.4 Reklamationen, die nach den in den Artikeln 5.2 und 5.3 festgelegten Fristen oder nicht gemäß den dort beschriebenen Formalitäten eingereicht werden, gelten von CHEERGY als verspätet oder fehlerhaft und begründen unter keinen Umständen einen Anspruch auf Maßnahmen seitens CHEERGY.
5.5 CHEERGY verpflichtet sich, Reklamationen, die innerhalb der in den Artikeln 5.2 und 5.3 festgelegten Fristen und unter Einhaltung der geltenden Formalitäten eingelegt wurden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten. Zu Recht begründete Reklamationen verpflichten CHEERGY, die nicht konformen Waren zu ersetzen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung oder Zahlungsaufschub hat. Die Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Kunden gilt als Annahme der Waren durch den Kunden.
Artikel 6: Haftung
6.1 CHEERGY übernimmt die Haftung nur für direkte Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen einer benannten Person oder eines Mitarbeiters von CHEERGY oder durch CHEERGY selbst verursacht werden. CHEERGY übernimmt unter keinen Umständen die Haftung für indirekte und/oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust des Ansehens, Verlust von Chancen, Verlust von Gewinnen oder Umsatz, Verlust von Ersparnissen usw., noch im Falle eines Fehlers/Unterlassung eines Dritten, wie zum Beispiel von CHEERGY’s Lieferanten, Herstellern usw.
6.2 In jedem Fall ist die Haftung von CHEERGY auf den Wert der Vereinbarung/Angebot begrenzt, außer im Falle von Betrug oder böswilliger Absicht von CHEERGY.
6.3 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Schadensersatzforderung aufgrund eines Hilfspersons nur ein Haftungsanspruch gegen den Hauptschuldner begründet und keinen Haftungsanspruch gegen die Hilfsperson, selbst wenn der Schaden durch ein Delikt verursacht wurde.
Artikel 7: Rechnungen
7.1 Sofern nicht ausdrücklich anders auf der Rechnung oder im Angebot/Vertrag angegeben, sind alle Rechnungen von CHEERGY bei CHEERGY’s Geschäftsstelle oder bei Erhalt der Rechnung zu bezahlen, wobei die Rechnung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen, mindestens gemäß Artikel 2.3, zu begleichen ist. Von Gesetzes wegen und ohne vorherige Mahnung sind auf alle Rechnungen, die nicht am Fälligkeitstag bezahlt werden, die im Gesetz über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (02/08/2002) festgelegten Zinsen sowie eine Entschädigung zur Deckung der Inkassokosten anzuwenden, die pauschal auf fünfzehn Prozent (15%) der offenen Forderung mit einem Minimum von einhundertfünfundzwanzig Euro (125,00 EUR) festgesetzt ist. In jedem Fall ist CHEERGY berechtigt, einen höheren Entschädigungsbetrag zu verlangen, wenn es nachweisen kann, dass höhere Verluste entstanden sind.
7.2 Eine verspätete Zahlung einer Rechnung führt dazu, dass andere Rechnungen, für die eine Zahlungsfrist gewährt wurde, von Gesetzes wegen sofort fällig werden und ohne vorherige Mahnung eingefordert werden können.
7.3 Wenn der Kunde die vereinbarten Zahlungen, auch Teilzahlungen, nicht leistet, ist CHEERGY berechtigt, seine Dienstleistungen/Lieferungen bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden auszusetzen. Die Aussetzung führt zu keiner Entschädigung für den Kunden.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
8.1 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Eigentum an den gelieferten Waren ausschließlich bei CHEERGY verbleibt, bis die Zahlung, einschließlich zusätzlicher Kosten, vollständig eingegangen ist.
8.2 CHEERGY ist jederzeit berechtigt, Artikel 8.1 ab dem fünften (5.) Arbeitstag nach dem Datum der Zustellung der Zahlungsaufforderung per Einschreiben zu berufen, wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall sind die Waren auf einfache Anfrage von CHEERGY auf Kosten des Kunden zurückzugeben, unbeschadet des Rechts von CHEERGY auf vollständige Schadensersatzforderung.
8.3 Im Falle einer Insolvenz des Kunden, der Beantragung des Schutzes vor Gläubigern oder wenn der Kunde in irgendeiner Form seine Tätigkeit einstellt, behält sich CHEERGY das Recht vor, die zurückverkauften Waren auf einfache Anfrage an die Person, die sich im Besitz der betreffenden Waren befindet, zurückzufordern.
Artikel 9: Beendigung des Vertrages
9.1 Der Vertrag wird von Gesetzes wegen bei Insolvenz, gerichtlicher Einigung, Steuer- oder Sozialversicherungsforderungen, Anwendung des Unternehmensfortführungsgesetzes, Aufnahme der kollektiven Schuldenregelung oder einer anderen Form der Liquidation des Kunden als beendet betrachtet. CHEERGY ist berechtigt, die sofortige Zahlung für alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren zu verlangen, unbeschadet seines Rechts auf vollständige Entschädigung.
9.2 CHEERGY ist berechtigt, das Angebot/den Vertrag ganz oder teilweise durch Einschreiben zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Zustellung einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.
9.3 Im Falle einer einseitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden oder einer Auflösung des Vertrages zum Nachteil und auf Kosten des Kunden ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25% des vereinbarten Preises zusätzlich zu bereits geleisteten Vorauszahlungen fällig, die in diesem Fall als endgültig erworben betrachtet werden. Diese Entschädigung ist nicht rückerstattbar, und sowohl CHEERGY als auch der Kunde stimmen zu, dass dieser Verlust den tatsächlich entstandenen Verlust darstellt.
Artikel 10: Persönliche Daten
10.1 Es kann sein, dass CHEERGY bestimmte persönliche Daten im Rahmen der Erfüllung des Angebots/Vertrags verarbeitet. In jedem Fall erfolgt eine solche Verarbeitung im Kontext der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und CHEERGY. CHEERGY verpflichtet sich, nur die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die unbedingt erforderlich sind, um das Angebot/den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.
10.2 Es kann sein, dass personenbezogene Daten mit Dritten geteilt werden. In jedem Fall erfolgt eine solche Offenlegung nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages und wird auf das unbedingt Notwendige beschränkt.
10.3 CHEERGY speichert personenbezogene Daten für den Zeitraum, der erforderlich ist, um die Zwecke des Angebots/Vertrags zu erfüllen, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsfrist ist gesetzlich oder aus einer anderen gesetzlichen Verpflichtung erforderlich oder gerechtfertigt.
10.4 Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung haben betroffene Personen verschiedene Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte umfassen: das Recht auf Einsichtnahme in ihre Daten, das Recht auf Erhalt einer Kopie ihrer Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Nutzung ihrer Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Kunde hat jederzeit das vollständige Recht, diese Rechte auszuüben. Wenn jedoch die Ausübung eines dieser Rechte dazu führt, dass CHEERGY den Vertrag nicht mehr ordnungsgemäß ausführen kann, ist CHEERGY berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne für eine Entschädigung haftbar zu sein.
Artikel 11: Höhere Gewalt
11.1 Fälle höherer Gewalt und allgemein alle Umstände, die die Erfüllung des Angebots/Vertrags durch CHEERGY verhindern, verringern oder verzögern, entbinden CHEERGY von jeglicher Haftung und ermöglichen es CHEERGY, je nach Situation entweder den Umfang seiner Verpflichtungen zu verringern, den Vertrag zu kündigen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne für eine Entschädigung haftbar zu sein. Zu den Umständen höherer Gewalt gehören unter anderem: Krieg, Bürgerkrieg, Aufruf zu den Waffen, Arbeitskämpfe (Streiks), Unruhen und Aussperrungen, sowohl bei CHEERGY als auch bei seinen Lieferanten, Maschinenbrüche, Viren oder Malware oder Bugs, Feuer, Wasserschäden, Pandemien, Unterbrechung des Transports, Schwierigkeiten bei der Lieferung von Rohstoffen, Materialien und Energie sowie Einschränkungen oder Verbote, die von der Regierung verhängt werden.
11.2 Im Hinblick auf die Lieferfristen wird ausdrücklich vereinbart, dass höherer Gewalt seitens CHEERGY vorliegt, wenn, im Gegensatz zu den Vereinbarungen zwischen CHEERGY und seinen Lieferanten, letztere Materialien/Waren nicht rechtzeitig liefern.
Artikel 12: Allgemeine Bestimmungen
12.1 Jede Person oder jedes Unternehmen, das eine Bestellung mit der Bitte aufgibt, diese Bestellung an einen Dritten zu verrechnen, haftet gesamtschuldnerisch für deren Bezahlung.
12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, und die betreffende Klausel ist nicht nichtig, sondern wird im Rahmen dessen angewendet, was rechtlich zulässig ist.
12.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von CHEERGY darf der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
12.4 CHEERGY behält sich das Recht vor, die Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise an Subunternehmer auszulagern.
12.5 CHEERGY ist frei, das Angebot/den Vertrag als Referenz für seine kommerziellen Aktivitäten zu verwenden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.
12.6 Das Nichtausüben von Rechten durch CHEERGY darf unter keinen Umständen als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden.
Artikel 13: Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
13.1 Alle Streitigkeiten zwischen CHEERGY und dem Kunden unterliegen ausschließlich belgischem Recht, unter Ausschluss aller anderen nationalen Rechtsordnungen, einschließlich seiner Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2 Alle Streitigkeiten jeglicher Art, einschließlich solcher, die die Anwendung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Angebots/Vertrags oder anderer bindender Dokumente betreffen, die zwischen CHEERGY und dem Kunden vereinbart wurden, werden ausschließlich vor den zuständigen Gerichten des rechtlichen Bezirks Antwerpen, Abteilung Mechelen, Belgien verhandelt, unbeschadet des Rechts von CHEERGY, den Kunden vor dem Gericht des Wohnsitzes oder der Niederlassung des Kunden zu laden.